Rechtsprechung
RG, 30.01.1942 - 6 D 436/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Droht ein Gesetz ohne besondere Voraussetzungen zwei Strafarten wahlweise nebeneinander an, so sind beide Strafen für alle Fälle angedroht. Ein solches Gesetz enthält i. S. des § 34 ÖstStG. und des § 73 RStGB. nur einen Strafrahmen. 2. Hat ein Verbrecher mehrere ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 59
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.01.1964 - 5 StR 582/63
Rechtsmittel
Das hat schon das Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 76, 59 mit Recht ausgeführt. - BGH, 24.01.1961 - 1 StR 544/60
Tatbestand des Meineids - Tatbestand der eigennützigen Begünstigung - Begriff des …
Er blieb angedrohte Strafe (RGSt 76, 59-61).